Probatorische Sitzungen
Bevor die Psychotherapie bei der Krankenkasse beantragt wird, müssen probatorische Sitzungen durchgeführt werden. Für Kinder und Jugendliche sind dies insgesamt sechs mögliche Sitzungen. Bereits nach der zweiten Sitzung kann ein Antrag für Kurzzeittherapie (KZT) oder Langzeittherapie (LZT) gestellt werden. Die probatorischen Sitzungen können dann bis zur Bewilligung der Therapie genutzt werden.