Kurzzeittherapie
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 Therapieeinheiten. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils ein Kontingent von 12 Therapieeinheiten.
Falls es vorher bereits eine Akuttherapie gegeben hat, werden diese Stunden mit angerechnet. Es bleiben dann also 12 Stunden Kurzzeittherapie nach.
Die Beantragung bei der Krankenkasse erfolgt möglichst schon während der probatorischen Sitzungen oder der Akuttherapie.
Antragsbewilligung: Die Anträge gelten nach Ablauf einer Drei-Wochen-Frist auch ohne Bescheid als bewilligt. Der Patient erhält einen Bescheid seiner Kasse. Wird eine Kurzzeittherapie nicht bewilligt, erhalten sowohl Patient als auch Therapeut eine Mitteilung.