Langzeittherapie
Nach den probatorischen Sitzungen oder auch nach einer nicht ausreichenden Kurzzeittherapie kann ein Antrag auf Langzeittherapie bei der Krankenkasse gestellt werden. Der erste Bewilligungsschritt in der Langzeittherapie ist antrags- und gutachtenpflichtig.
Die meisten Patientinnen und Patienten können innerhalb des ersten Bewilligungsschrittes eine Besserung erreichen. Mit dem Fortführungsantrag (zweiter Bewilligungsschritt) kann direkt das Höchstkontingent beantragt werden, wenn weitere Therapiestunden notwendig sind. Es müssen nicht alle Stunden beantragt werden, wenn schon absehbar ist, dass diese nicht notwendig sind.
Kontingente:
1. Bewilligungsschritt: Kinder 70, Jugendliche 90 Stunden
2. Bewilligungsschritt: Kinder 150, Jugendliche 180 Stunden