Akuttherapie
Die Akuttherapie soll zur Besserung akuter psychischer Krisen beitragen. Patientinnen und Patienten, für die eine Akutbehandlung nicht ausreicht, sollen so stabilisiert werden, dass sie auf eine Psychotherapie vorbereitet sind oder ihnen andere ambulante, teil- oder vollstationäre Maßnahmen empfohlen werden können.
D.h. sollte eine Akuttherapie nicht ausreichend sein um den psychischen Zustand des Patienten oder der Patientin langfristig zu verbessern, kann eine Kurzzeittherapie (KZT) oder Langzeittherapie (LZT) angeschlossen werden.
Bei Kindern und Jugendlichen gibt es die Möglichkeit bis zu 12 Stunden à 50 Min. (bei Einbeziehung der Bezugspersonen 15 Stunden) Akuttherapie bei der Krankenkasse zu beantragen.